Verbraucher haben Rechte – afin24 hilft!
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 19.12.2013 und weiteren 154 Urteilen des Bundesgerichtshofes (BGH) im Jahre 2015 ist im Falle einer falschen Widerrufsbelehrung die komplette Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen möglich, die im Zeitraum vom 01.07.1994 bis 31.12.2007 abgeschlossen worden sind.
Die afin24 GmbH bietet Finanzdienstleistern jegliche Unterstützung und Dienstleistung, um ihre Kunden auf diesem Weg seriös zu begleiten.
Urteile zur Rückabwicklung durch Widerruf
Hier finden Sie einige Rechtsurteile zum Thema Rückabwicklung
Europäischer Gerichtshof EuGH Urteil vom 19.12.2013
Bundesgerichtshof BGH*
Oberlandesgericht OLG*