GRUNDSÄTZLICH gilt:
Je mehr Unterlagen, desto besser die Chancen auf eine realistische Durchsetzung Ihrer Ansprüche!
Da sich der Kunde in der Beweispflicht befindet, ist hier die gute Vorbereitung maßgeblich für den Erfolg (vorausgesetzt der Vertrag ist „angreifbar“)
Für die juristische Prüfung und das laufende Verfahren werden in 90% der Fällen keine Originalunterlagen benötigt. Idealerweise bekommen wir die Unterlagen kopiert oder noch besser eingescannt in elektronischer Form von Ihnen.
Dabei ist die Vollständigkeit da A und O – bei einem Versicherungsvertrag mit durchnummerierten Seiten ist jede Seite wichtig! Auch dann, wenn außer der Seitenzahl nichts auf der Seite steht.
Hier einige Beispiele:
Versicherungsschein / Versicherungspolice
Hier benötigen wir zwingend eine Kopie der „Ursprungspolice“, welche Ihnen zu Vertragsbeginn ausgehändigt wurde.
Ein „Nachtrag zum Versicherungsschein“ oder ein Ersatzversicherungsschein ist leider nicht ausreichend. Sollten Sie den Versicherungsschein nicht mehr besitzen, unterstützen wir Sie gerne dabei diesen anzufordern.
Begleitschreiben zur Police
Im persönlichen Anschreiben zum Versicherungsschein (auch Begleitschreiben genannt) finden sich häufig noch relevante Inhalte zu Widerrufsbelehrungen etc.
Das „Kleingedruckte“
Unter dem „Kleingedruckten“ verstehen wir folgende Dokumente, die bei Vertragsabschluss bzw. mit Zusendung des Versicherungsscheines übersandt wurden:
• Versicherungsantrag (sofern Sie diesen erhalten haben)
• Allgemeine Versicherungsbedingungen
• Verbraucherinformationen
Wichtig: Es ist möglich, dass Ihnen bei Vertragsbeginn nicht alle oben genannten Dokumententypen ausgehändigt wurden. Auch in diesem Fall ist eine Prüfung möglich.