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FAQs: Lebensversicherung Widerspruch

Der Widerruf kann erhebliche Vorteile gegenüber einer Kündigung haben. Möglich wurde dies nach einem Urteil des europäischen Gerichtshofes aus dem Dezember 2013, welches national durch den BGH im Jahre 2014 bestätigt wurde.

Ein Widerruf führt zur Auflösung des geschlossenen Vertrages von Beginn an und führt in den meisten Fällen zu einer deutlich höheren Rückzahlung, als über eine reguläre Kündigung.

In diesen FAQ`s beantworten wir die häufigsten Fragen


Erfahrungen & Bewertungen zu afin24 GmbH

Welche Lebensversicherungsverträge können widerrufen werden?

Die Möglichkeit des Widerspruchs bezieht sich auf Verträge, die im Zeitraum vom 01.01.1991 bis 31.12.2007 abgeschlossen wurden.

Voraussetzung für den Widerspruch sind, Belehrungsfehler in den Versicherungsunterlagen oder auch unvollständige Angaben und Unterlagen.

Kann ich die Lebensversicherung auch widerrufen, wenn ich bereits gekündigt habe oder sie abgelaufen ist?

Ja, die Möglichkeit des Widerrufs gilt für bestehende, beitragsfrei gestellte, ausgelaufene und auch gekündigte Verträge.

Bei einem erfolgreichen Widerruf erhalten Sie in dem Fall eine Nachzahlung.

Widerspruch, Widerruf und Rücktritt – was denn nun?

Die unterschiedlichen Begrifflichkeiten Widerspruch, Widerruf und Rücktritt verwirren schon mal. Schlussendlich führen sowohl der Widerspruch, der Widerruf oder der Rücktritt zum selben Ergebnis: Der Rückabwicklung der Versicherung.

Das Wort „Kündigung“ sollte nicht verwendet werden. Denn die Kündigung beendet den Vertrag nicht rückwirkend, sondern ausschließlich für die Zukunft. Durch eine Kündigung erhalten Sie auch nur das „ohnehin“ vorhandene Vertragsguthaben.

Was sind die Vorteile eines Widerrufs gegenüber einer Kündigung?

Der Vorteil eines berechtigten Widerrufs ist die Rückzahlung aller Beiträge plus erwirtschaftete Nutzungen. In Abzug gebracht werden lediglich der Anteil für den gewehrten Versicherungsschutz/Risikoschutz.

Bei fondsgebundenen Renten- oder Lebensversicherungen werden etwaige Verluste und auch Gewinne der Fonds bei der Rückabwicklung mit angerechnet. Wirtschaftlich ist der Widerruf im Vergleich zu einer Kündigung in den meisten fondsgebundenen Fällen dennoch deutlich vorteilhafter.

Bei einer Kündigung erhalten Sie dagegen oft nicht einmal den Wert Ihrer bereits eingezahlten Prämien zurück. Gezahlt wird lediglich der aktuelle Rückkaufswert.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und der Widerruf nicht bedingungsgemäß ausgeschlossen ist, muss diese die Kosten des Verfahrens bei bestehender Eintrittspflicht übernehmen. Wir prüfen die Bedingungen Ihrer Rechtsschutzversicherung im Vorfeld. Hier fließen zusätzlich auch unsere Erfahrungen zum Deckungsverhalten der unterschiedlichen Rechtsschutzversicherer aus den letzten 4 Jahren mit ein.

Was habe ich für Kosten?

Grundsätzlich arbeiten wir erfolgsbasiert. Bekommt unser Kunde einen Mehrwert, bekommen wir etwas davon ab.

Siehe auch unsere afin24BEST-Garantie

Lediglich ein Eigenanteil z. B. in Form der vereinbarten Selbstbeteiligung bei der Rechtsschutzversicherung wird fällig.
(meistens zwischen 150,-  bis 300,- €).

Wann ist eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft?

Es gibt diverse inhaltliche und auch formale Gründe für eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Da dies auch jeweils sogenannte „Einzelfallentscheidungen“ vor Gericht sind, lässt sich die Frage pauschal auch leider nicht beantworten.
Es kann die Art der Belehrung oder auch einzelne Passagen betreffen. Auch eine fehlende Unterschrift oder ein falscher Verweis auf die Aushändigung von Verbraucherinformationen können entsprechende Gründe sein.
Unsere Kanzleien haben Zugriff auf die entsprechenden Datenbanken und die neuesten Urteile, um kurzfristig eine Einschätzung zu geben.

Welche Unterlagen benötigen wir für einen Widerruf?

GRUNDSÄTZLICH gilt:
Je mehr Unterlagen, desto besser die Chancen auf eine realistische Durchsetzung Ihrer Ansprüche!

Da sich der Kunde in der Beweispflicht befindet, ist hier die gute Vorbereitung maßgeblich für den Erfolg (vorausgesetzt der Vertrag ist „angreifbar“)

Für die juristische Prüfung und das laufende Verfahren werden in 90% der Fällen keine Originalunterlagen benötigt. Idealerweise bekommen wir die Unterlagen kopiert oder noch besser eingescannt in elektronischer Form von Ihnen.
Dabei ist die Vollständigkeit da A und O – bei einem Versicherungsvertrag mit durchnummerierten Seiten ist jede Seite wichtig! Auch dann, wenn außer der Seitenzahl nichts auf der Seite steht.

Hier einige Beispiele:

Versicherungsschein / Versicherungspolice
Hier benötigen wir zwingend eine Kopie der „Ursprungspolice“, welche Ihnen zu Vertragsbeginn ausgehändigt wurde.
Ein „Nachtrag zum Versicherungsschein“ oder ein Ersatzversicherungsschein ist leider nicht ausreichend. Sollten Sie den Versicherungsschein nicht mehr besitzen, unterstützen wir Sie gerne dabei diesen anzufordern.

Begleitschreiben zur Police
Im persönlichen Anschreiben zum Versicherungsschein (auch Begleitschreiben genannt) finden sich häufig noch relevante Inhalte zu Widerrufsbelehrungen etc.

Das „Kleingedruckte“
Unter dem „Kleingedruckten“ verstehen wir folgende Dokumente, die bei Vertragsabschluss bzw. mit Zusendung des Versicherungsscheines übersandt wurden:

• Versicherungsantrag (sofern Sie diesen erhalten haben)
• Allgemeine Versicherungsbedingungen
• Verbraucherinformationen

Wichtig: Es ist möglich, dass Ihnen bei Vertragsbeginn nicht alle oben genannten Dokumententypen ausgehändigt wurden. Auch in diesem Fall ist eine Prüfung möglich.

Wie lange dauert es, bis ich Geld bekomme?

Eine klare und deutliche Antwort darauf ist:

„Es kommt darauf an!“

Einige Versicherer haben bereits eingesehen, dass sie bei der Dokumentation und Policierung Fehler gemacht haben und wickeln den Vertrag auf Widerruf ab oder versuchen den Kunden über ein Vergleichszahlung „zufrieden zu stellen“!

Hier sprechen wir von Zeiträumen zwischen 3 – 12 Wochen.

Andere Versicherungskonzerne legen es darauf an, den Prozess durchzuziehen (weil sie nicht glauben, dass der Kunde klagt oder vielleicht auch in der Hoffnung, dass dies dem Kunden zu aufwendig ist).

Hier sprechen wir in der 1. Instanz von durchschnittlich 8 – 18 Monaten

Was ist der Unterschied zwischen Mehrertrag, Mehrwert und Kundenvorteil.

Dies sind alles Begriffe, die sich auf den Widerruf bezogen, in den letzten Jahren entwickelt haben. Vom Grundsatz her haben sie die Gleiche Bedeutung.

Auszug aus unseren Vertragsunterlagen:
Der erzielte Mehrwert ist der Differenzbetrag, zwischen dem seitens der Versicherung tatsächlich anerkannten bzw. titulierten Anspruch des Kunden und dem von der Versicherungsgesellschaft zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vom Kunden mitgeteilten Rückkaufswert. Sollte es sich um ein unkündbares Produkt (z. B. eine Basisrente (Rüruprente), ein Produkt ohne Rückkaufswert oder ein bereits gekündigtes Produkt handeln, so gilt der volle Auszahlungsanspruch als Kundenvorteil.

Wie hoch ist mein Mehrertrag/Kundenvorteil/Mehrwert?

Dies hängt von vielen Faktoren des Vertrages ab – z. B.:

  • Vertragslaufzeit
  • Höhe der eingezahlten Beiträge
  • Risikoschutz
  • Wertentwicklung

Die genaue Höhe wissen wir leider erst am Ende des Verfahrens.

Allerdings können Sie über den kostenlosen Vertragscheck schon mal eine ungefähre Mehrwertkalkulation in Auftrag geben.

Was ist eine Nutzungsentschädigung?

Eine Nutzungsentschädigung ist eine „Entschädigung“ für einen erzielten oder genossenen „Nutzen“.

… auf deutsch: Der Versicherer hat mit Ihren Geldern gearbeitet und Erträge erwirtschaftet. Das, was er mit Ihrem Geld zusätzlich erwirtschaftet, hat muss er als Nutzungsentschädigung herausgeben.

Was ist, wenn ich keinen Scanner habe oder kann ich Unterlagen auch per Post schicken?

Wichtigste Regel: Wir brauchen die Unterlagen gut lesbar.
Haben Sie keinen Scanner, gibt es für Smartphones (Apple und Android) inzwischen diverse kostenlose Scan-Apps. Wir empfehlen dazu den „ScanPro“ und verlinken diesen über die folgenden Button.

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit uns Kopien Ihrer Unterlagen per Post zu schicken – dies besprechen wir gerne nach dem Vertragscheck vorab telefonisch mit Ihnen.

Mein Vertrag hat einen Garantiezins – lohnt sich der Widerruf hier überhaupt?

Bzgl. des Garantiezinses möchten wir einen Beitrag der Verbraucherzentrale Bremen zitieren:

„Tatsächlich wird dem Kunden mit dem herausgestellten Garantiezins von 3,25 Prozent aber weiterhin Sand in die Augen gestreut. Denn der Versicherungsnehmer glaubt zumeist, die 3,25 Prozent bekomme er auf seine Einzahlungen. Das ist aber nicht richtig. Von den eingezahlten Prämien gehen vielmehr zunächst Kosten ab: für die Abschlussprovision, für den sonstigen Vertriebsaufwand, für die Verwaltung und für den Todesfallschutz bei den Lebensversicherungen. Nur was danach an Guthaben übrig bleibt, darauf wird dann die garantierte Verzinsung von 3,25 Prozent gewährt. Genau hier liegt der Kern der Irreführung: Weil der Kunde nicht erfährt, wie hoch die genannten Kosten sind, weiß er auch gar nicht, welche Verzinsung er – bezogen auf seine Einzahlungen – wirklich garantiert bekommt. Sie liegt deutlich niedriger […]“ – Verbraucherzentrale Bremen

Letztlich sollten Sie nach dem kostenlosen Vertragscheck mit den entsprechenden Ergebnissen entscheiden, ob sich ein Widerruf lohnt oder nicht. Eine Pauschalaussage ist im Zweifel „FALSCH“.